Öffentliches Eislaufen mit sofortiger Wirkung eingestellt

Die Erlaubnis des „öffentlichen Eislaufens“ vom 16.10.2020, wurde mit Meldung vom 29.10.2020 wiederrufen.

Dies gilt mit sofortiger Wirkung und bedeutet, dass die für die nächsten Tage geplanten Termine nicht stattfinden werden.

30.10.2020: 18:00-21:00 Uhr
31.10.2020: 16:00-18:30 Uhr und 19:30-22:00 Uhr
01.11.2020: 14:00-16:30 Uhr und 17:30-20:00 Uhr

Öffentliches Eislaufen wird nach den Herbstferien eingestellt Der Schul- und Kadersport sollen vorerst weiter laufen

Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie muss momentan jeder einzelne zurückstecken und private sowie soziale Kontakte möglichst auf ein Minimum reduzieren. Der vorgestrige Beschluss der Bundesregierung Sport- und Freizeiteinrichtungen ab kommenden Montag für zunächst 4 Wochen zu schließen, betrifft auch das Erfurter Eissportzentrum mit seinem Publikumseislaufen.

„Es ärgert einen schon, zumal die letzten Tage innerhalb der Herbstferien wirklich gut gelaufen sind und wir uns auf den weiteren Betrieb gefreut hatten. Jeder Termin war bis auf das letzte freie Ticket ausgebucht, man hat aufeinander achtgegeben und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen eingehalten.“ so das Fazit von Rico Brusch, Betriebsstellenleiter der Gunda-Niemann-Stirnemann-Halle, der trotz alledem Verständnis für die getroffene Entscheidung zeigt.

Betroffen von einer Schließung sind auch weite Teile des Vereins- und Breitensports.
Nun muss der öffentliche Betrieb wieder eingestellt werden. Ein kleiner Wehrmutstropfen bleibt dem Betriebsstellenleiter: „Immerhin wissen wir jetzt, wie wir uns im Fall der Fälle verhalten müssen und alles mit gewissen Einschränkungen funktionieren kann.“

Laut Beschluss durch Bund und Land sind Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, ausgenommen bildungsbezogener Sportunterricht ab Montag untersagt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Schulbetrieb des Sportgymnasiums, das
Training der Kaderathleten des Olympiastützpunktes Thüringen, sowie die Spiele der Black Dragons (Profisport) ohne Zuschauer unter Beachtung der aktuellen Corona-Auflagen fortgeführt werden kann.

Öffentliches Eislaufen startet pünktlich zu den Herbstferien mit bestätigtem Infektionsschutzkonzept

Pünktlich zu den Herbstferien fallen nicht nur die Blätter von den Bäumen, sondern auch die Temperaturen am Thermometer.
Wer hat da keine Lust, Pudelmütze, Schal und Co wieder aus dem Schrank zu holen?

„Dieses schmuddelige Herbstwetter ist doch genau richtig, um die ersten Runden auf dem frisch polierten Eis zu drehen.“ findet auch Rico Brusch, Betriebsstellenleiter des Eissportzentrums Erfurt. Gemeinsam mit seinem Team hat er in den letzten Tagen an einem Konzept gefeilt, welches das „Öffentliche Eislaufen“ auch in diesem Jahr unter Corona-Bedingungen möglich macht. Das Konzept wurde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erarbeitet und genehmigt.

Ab Freitag, den 16.10.2020, startet der Erfurter Sportbetrieb um 18:00 Uhr in die Eissaison unter diesen Bedingungen. Als besonderen Anreiz, die Ferientage für sportliche Aktivitäten in der gut belüfteten Gunda-Niemann-Stirnemann-Halle zu nutzen, erfolgt der Besuch – für die Dauer der Herbstferien – entgeltfrei, so lange die nach dem Konzept vorgegebene Höchstbesucherzahl nicht erreicht wird.

Aber auch hier gilt Abstand halten, Maske auf und regelmäßig Hände waschen!

Zudem sollten sich die Gäste der Gunda-Niemann-Stirnemann Halle auf zusätzliche Infektionsschutzregeln einstellen.

  • Die maximale Besucherzahl ist zunächst auf 300 Personen begrenzt – Die vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich und erfolgt ausschließlich online unter der bekannten Internet Seite www.gunda-niemann-stirnemann-halle.de
  • Der Einlass erfolgt in zeitlichen Blöcken von 2 – 3 h (genaue Informationen/Auswahl erfolgt online bei Anmeldung)
  • Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist im gesamten Gebäude und auch beim Eislaufen verpflichtend
  • Der Ausschank, Verzehr und auch das Mitbringen alkoholischer Getränke ist untersagt
  • Eine Imbissversorgung ist eingeschränkt durch Drittanbieter gewährleistet

Wichtig: Die Schlittschuhausleihe ebenso wie die bei den Kindern beliebten Eiswichtel (Eislaufhilfen) werden je nach Verfügbarkeit bereitgestellt.
Die Besucher sind dazu angehalten, die allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln zur Eindämmung der Covid19 Pandemie einzuhalten.