Hausordnung
1. | Neben den Bestimmungen in der Allgemeinen Benutzungsordnung ist insbesondere nicht gestattet: |
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1a | Bereiche zu betreten, die nicht für Benutzer zugelassen sind, |
1b. | auf den Zu- und Abgängen der Tribünen zu stehen oder zu sitzen, bzw. Verkehrsflächen, Fluchtwege und Notausgänge zu versperren, |
1c. | die zugelassene Höchstzuschauerzahl zu überschreiten, |
1d. | Waffen und alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen geeignet sind sowie Gassprühdosen oder Gefäße mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare, färbende oder die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen mit sich zu führen, |
1e. | Fahnen bzw. Transparentstangen über 150 cm Länge oder mehr als 2 cm Durchmesser mit sich zu führen, |
1f. | Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen, |
1g. | alkoholische Getränke mitzubringen, |
1h. | Tiere mitzuführen, |
1i. | Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen oder in Zuschauerbereiche zu werfen bzw. zu schütten, |
1j. | bauliche Anlagen, Einrichtungen oder sonstige Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben, |
1k. | in nicht dafür vorgesehenen Bereichen, insbesondere Sportflächen, Umkleiden, Fluren, Gängen, Sporträumen zu rauchen, |
1l. | Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffhaltige (FCKW-) oder gleichartigen Gasdruckfanfaren mitzuführen, |
1m. | Fahrräder außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzustellen, |
1n. | das Parken auf den Zufahrtswegen und der Feuerwehraufstellfläche, |
1o. | Ballspielen jeglicher Art in Sporträumen, Fluren, Gängen und Umkleiden, |
1p. | Betreten der Eisflächen ohne Schlittschuhe (Ausnahmegenehmigung für Eisstockschießen), |
1q. | während der Eispflegen die Eisflächen zu betreten (Ausnahmeregelungen sind mit dem Erfurter Sportbetrieb abzustimmen). |
1r. | Verzehr von Speisen und Getränken auf den Eisflächen, |
1s. | Kettenlaufen und Fangen spielen, Laufen entgegen der festgelegten Laufrichtung, Spielen mit Eishockeyschlägern und Puck zwischen den Publikumsläufern. |
2. | Das Hausrecht hat die Landeshauptstadt Erfurt, der Oberbürgermeister, vertreten durch die Mitarbeiter des Erfurter Sportbetriebes, insbesondere |
der Betriebsstellenleiter, der Technische Leiter bzw ein Maschinist oder Hallenwart.
Tel: 0160/90140183 |
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3. | Bei Sportveranstaltungen und Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter übt neben der Landeshauptstadt Erfurt der Veranstalter das Hausrecht aus. |