Pressemitteilung: Umsetzung der Hausordnung bei der Eisdisco
- 23. Februar 2012
- Autor: ESB
- Kategorie: Allgemein
Die Eisdisco im Erfurter Eissportzentrum erfreut sich anhaltender Beliebtheit.
Dennoch besteht das Erfordernis wiederholt auf die bestehende Hausordnung
hinzuweisen und weitergreifende Regelungen im Interesse des Schutzes
von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Das betrifft insbesondere die
drei Bereiche Nichtraucherschutz, das Konsumieren von Alkohol und den
sogenannten „begleiteten Zutritt“ von Jugendlichen unter 16 Jahren.
Alkoholisierten Personen wird der Eintritt zur Eisdisco generell verweigert.
Das Mitbringen von Getränken aller Art ist grundsätzlich nicht gestattet, alle
mitgebrachten Getränke (auch alkoholfreie) werden am Eingang abgenommen
und entsorgt.
Zum Schutz von Nichtrauchern besteht ein generelles Rauchverbot auf dem
Gelände des Eissportzentrums einschließlich des Haupteingangsbereiches
zu den Kassen und zur Schlittschuhausleihe.
Besuchern unter 16 Jahren ist der Eintritt zur Eisdisco nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich vom Erziehungsberechtigten
beauftragten volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Bei schriftlicher Vollmacht
hat sich die mit der Aufsicht beauftragte Person mit einem behördlichem
Dokument mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass) auszuweisen.
Für Personen unter 18 Jahren besteht im Eissportzentrum ein generelles
Alkoholverbot.
Die Mitarbeiter des Eissportzentrums und die beauftragten Mitarbeiter der
Securityfirma üben das Hausrecht aus und werden in begründeten Fällen ein
(befristetes) Hausverbot erteilen.
Alle Maßnahmen werden im Sinne eines ordnungsgemäßen Ablaufes der
Eisdisco ergriffen. Der Erfurter Sportbetrieb bittet die Besucher um Verständnis
und Kooperation.