Eissport – … und kein Ende

Die tendenzielle und zum Teil auch unfaire Berichterstattung der letzten Wochen in einigen Medien im Zusammenhang mit der „Interessenbekundung zur Beteiligung an einem Bundes-Förderprogramm“ (https://www.erfurt.de/mam/ef/service/mediathek/publikationen/amtsblatt/2022/abl_2022_20.pdf) , hier Seite 2, sowie den „Sportentwicklungsplan EF 2030“ haben Bürger*innen der Stadt veranlasst direkt oder indirekt mit uns Kontakt aufzunehmen. So wurde bspw. in einer Google-Rezension behauptet, die Stadt hätte es 30 Jahre nicht geschafft etwas anständig zu planen (gemeint war das Eissportzentrum – d.A.), eine andere Bürgerin beschwerte sich über die allgemeinen baulichen und hygienischen Zustände und fragte „… möchte man den Eissport (Eishockey und Eiskunstlauf) in der Stadt Erfurt wirklich erhalten?“.  

Ich kann diese Frage nur mit „ja“ beantworten und möchte wie folgt begründen:

Die Landeshauptstadt Erfurt hat in den letzten 3 Jahren 3.673.926,93 Mio. EUR in das Eissportzentrum – davon mehr als 1,6 Mio. EUR direkt in die kleine Eishalle – investiert, auch und nicht zuletzt um dessen/deren Betrieb aufrechtzuerhalten. Hierzu zählen die Belüftungsanlage für 651.086,00 EUR (2019-2021), die  Dachsanierung für 423.690,79 EUR (2022), diverse Brandschutzmaßnahmen für 106.740,86 EUR (2019-2020), der BOS Gebäudefunk für 166.738,66 EUR (2021-2022), sowie Umbau/Sanierungsmaßnahmen im Funktionsgebäude für 478.381,17 EUR (2019-2022). Darüber hinaus wurde noch eine Eispflegemaschine für 145.750,00 EUR angeschafft bzw. der Austausch der Verdichter zur Kälteerzeugung für 1.664.019,94 EUR (2020-2022) realisiert, hier das gesamte Eissportzentrum in Gänze betreffend.

Hinzu kommen „laufende Aufwendungen“ (insbesondere für Energie) von 1.527.902,21 EUR (2019), 1.559.112,08 EUR (2020), 1.638.104,97 EUR (2021) bis jüngst 1.336.822,06 EUR (Stand 18.10.22)

Für die Sanierung der Beleuchtung (LED) sind 2023  ausgabeseitig 232 TEUR eingeplant, davon 93 TEUR aus Förderung des Bundes (betrifft ausschließlich die kleine Eishalle).

Und ja – um professionell Eishockey spielen zu können bedarf es einiges mehr an Geld – 12 Mio. EUR + x. Eine „anständige Planung“  – Leistungsphase 3/4 gemäß HOAI – gibt es bereits.

Gemessen an den Aufwendungen für „alle sonstige Sportanlagen“ ist dies ein immenser Aufwand, der für Eishockey, Eiskunstlauf, Eisstockschießen und Curling allein von der Stadt Erfurt getragen wird. Lediglich beim Eisschnelllauf beteiligt sich der Bund im Rahmen der Trainingsstättenförderung anteilig an den Betriebskosten.

Auch wenn ich vielleicht den Unmut bei den eissportinteressierten Erfurterinnen und Erfurtern nicht komplett auflösen konnte, so hoffe ich doch, dass meine Antwort zu einem besseren Verständnis für die Entscheidung, für welche Projekte die Beantragung der Fördermittel zum Projektaufruf 2022 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erfolgte, beitragen wird. Gleichermaßen hege ich die Hoffnung, dass ich Ihnen näher bringen konnte, dass die Stadt am Erhalt des Eissports sehr interessiert ist, aber eben auch viele andere Sportarten gleichermaßen eine gewisse Berücksichtigung finden müssen, da es auch in den anderen Sportarten viele Erwachsene und Kinder gibt, die sportlich in einem Verein aktiv sind.

Gleichfalls möchte ich an dieser Stelle noch für ein Problem zu sensibilisieren, welches auf städtischer Seite leider zu einem nicht notwendigen erhöhten Aufwand bzw. zusätzlichen Kosten führt und das angeführte Engagement der Stadt (des Steuerzahlers), welches meinerseits oben dargestellt wurde, leider nicht würdigt. Immer wieder werde ich mit einem unschönen Umgang (bspw. der mutwilligen Zerstörung der Beleuchtung/der Duschköpfe; Müllhinterlassenschaften) einiger Eishockeyspieler mit dem Objekt konfrontiert. Die Kabinen unterliegen der alleinigen Nutzung des EHC. Daher wäre es sehr wünschenswert, wenn hier ein sorgsamer Umgang mit dem genutzten Objekt erfolgen würde.

J. Batschkus

Werkleiter

Öffentliches Eislaufen wird nach den Herbstferien eingestellt Der Schul- und Kadersport sollen vorerst weiter laufen

Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie muss momentan jeder einzelne zurückstecken und private sowie soziale Kontakte möglichst auf ein Minimum reduzieren. Der vorgestrige Beschluss der Bundesregierung Sport- und Freizeiteinrichtungen ab kommenden Montag für zunächst 4 Wochen zu schließen, betrifft auch das Erfurter Eissportzentrum mit seinem Publikumseislaufen.

„Es ärgert einen schon, zumal die letzten Tage innerhalb der Herbstferien wirklich gut gelaufen sind und wir uns auf den weiteren Betrieb gefreut hatten. Jeder Termin war bis auf das letzte freie Ticket ausgebucht, man hat aufeinander achtgegeben und die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen eingehalten.“ so das Fazit von Rico Brusch, Betriebsstellenleiter der Gunda-Niemann-Stirnemann-Halle, der trotz alledem Verständnis für die getroffene Entscheidung zeigt.

Betroffen von einer Schließung sind auch weite Teile des Vereins- und Breitensports.
Nun muss der öffentliche Betrieb wieder eingestellt werden. Ein kleiner Wehrmutstropfen bleibt dem Betriebsstellenleiter: „Immerhin wissen wir jetzt, wie wir uns im Fall der Fälle verhalten müssen und alles mit gewissen Einschränkungen funktionieren kann.“

Laut Beschluss durch Bund und Land sind Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, ausgenommen bildungsbezogener Sportunterricht ab Montag untersagt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der Schulbetrieb des Sportgymnasiums, das
Training der Kaderathleten des Olympiastützpunktes Thüringen, sowie die Spiele der Black Dragons (Profisport) ohne Zuschauer unter Beachtung der aktuellen Corona-Auflagen fortgeführt werden kann.

VORÜBERGEHENDE EINSTELLUNG DES TRAININGS- UND WETTKAMPFBETRIEBES AUF KOMMUNALEN SPORTANLAGEN

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Erfurt vom 13.03.2020 über die Untersagung von Veranstaltungen, Vergnügungen und sonstigen Ansammlungen ist mit Wirkung
vom 14. März 2020 bis einschließlich 10. April 2020 der Trainings- und Wettkampfbetrieb in den kommunalen Sportanlagen der Landeshauptstadt Erfurt eingestellt.

Die Nutzung der Sportanlagen ist daher in diesem Zeitraum untersagt.

Wie in der Begründung zur Allgemeinverfügung dargelegt, kann sich das Coronavirus auch verbreiten, obwohl die betroffene Person keine oder sehr leichte Krankheitssymptome zeigt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass erkrankte oder ansteckende Personen die Sportanlagen als öffentliche Einrichtungen im Sinne des§ 3 der Sportanlagensatzung besuchen und es auf diese Weise zu einer Weiterverbreitung kommt.
Vor diesem Hintergrund bitten wir alle Sportlerinnen und Sportler um Verständnis, dass die Sportanlagen im o. a. Zeitraum geschlossen bleiben.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Erfurt

Pressemitteilung: Umsetzung der Hausordnung bei der Eisdisco

Die Eisdisco im Erfurter Eissportzentrum erfreut sich anhaltender Beliebtheit.
Dennoch besteht das Erfordernis wiederholt auf die bestehende Hausordnung
hinzuweisen und weitergreifende Regelungen im Interesse des Schutzes
von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Das betrifft insbesondere die
drei Bereiche Nichtraucherschutz, das Konsumieren von Alkohol und den
sogenannten „begleiteten Zutritt“ von Jugendlichen unter 16 Jahren.
Alkoholisierten Personen wird der Eintritt zur Eisdisco generell verweigert.
Das Mitbringen von Getränken aller Art ist grundsätzlich nicht gestattet, alle
mitgebrachten Getränke (auch alkoholfreie) werden am Eingang abgenommen
und entsorgt.

Zum Schutz von Nichtrauchern besteht ein generelles Rauchverbot auf dem
Gelände des Eissportzentrums einschließlich des Haupteingangsbereiches
zu den Kassen und zur Schlittschuhausleihe.
Besuchern unter 16 Jahren ist der Eintritt zur Eisdisco nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich vom Erziehungsberechtigten
beauftragten volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Bei schriftlicher Vollmacht
hat sich die mit der Aufsicht beauftragte Person mit einem behördlichem
Dokument mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass) auszuweisen.
Für Personen unter 18 Jahren besteht im Eissportzentrum ein generelles
Alkoholverbot.

Die Mitarbeiter des Eissportzentrums und die beauftragten Mitarbeiter der
Securityfirma üben das Hausrecht aus und werden in begründeten Fällen ein
(befristetes) Hausverbot erteilen.

Alle Maßnahmen werden im Sinne eines ordnungsgemäßen Ablaufes der
Eisdisco ergriffen. Der Erfurter Sportbetrieb bittet die Besucher um Verständnis
und Kooperation.