Allgemeine Geschäftsbedingungen Eissportzentrum Erfurt

Liebe Gäste,

diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im Eissportzentrum Erfurt und gelten beim öffentlichen Eislaufen. Die AGB liegen im Eingangsbereich des Eissportzentrums aus und werden auf Verlangen kostenlos ausgehändigt. Aktuelle Informationen, insbesondere über die AGB und Tarife/Preise für das öffentliche Eislaufen sind im Internet unter https://gunda-niemannstirnemann-halle.de/ veröffentlicht.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte für das öffentliche Eislaufen erkennt jeder Besucher die AGB an. Wir bitten Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Erfurter Sportbetriebes (ESB) für die Benutzung des Eissportzentrums Erfurt im öffentlichen Eislaufen genau zu beachten, Rücksicht auf andere Besucher zu nehmen und Verstöße zu vermeiden.

1. Allgemeine Hinweise

Das Eissportzentrum Erfurt steht als Sportanlage im Sondervermögen des Erfurter Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt. Die Benutzung der Sportanlagen der Landeshauptstadt Erfurt ist gem. geltender Sportanlagensatzung nur mit Erlaubnis zulässig. Die Erlaubnis gilt mit dem Erwerb einer gültigen Eintrittskarte für die jeweilige Nutzung als erteilt. Der Erfurter Sportbetrieb übt in seiner Eigentümerfunktion für das gesamte Gelände des Eissportzentrums Erfurt das Hausrecht aus. Anordnungen der Mitarbeiter zur Gewährleistung einer ordnungsmäßigen Nutzung des Eissportzentrums sowie zur Durchsetzung der AGB ist jederzeit Folge zu leisten. Verstöße gegen die AGB bzw. die Nichtbeachtung der Anordnungen der Mitarbeiter führen grundsätzlich zu einer Verwarnung, bei wiederholten Pflichtverletzungen sowie erheblichen Verstößen gegen die AGB sowie die Hausordnung kann der ESB ein Hausverbot aussprechen. Als erhebliche Verstöße gelten insbesondere:

  • das Mitführen von Waffen und Gegenständen, die als Waffen genutzt werden können,
  • die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt,
  • mutwillige Sachbeschädigung, Vandalismus,
  • Diebstahl,
  • Randalieren,
  • das Verunreinigen von Gebäuden und Außenanlagen,
  • das Beschimpfen und Beleidigen von Besuchern, Nutzern und Personal,
  • das Mitführen und der Konsum von Drogen.

Wer trotz der Aufforderung der Mitarbeiter das Gelände nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet werden. Der Erfurter Sportbetrieb und seine Mitarbeiter übernehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen. Eine Nutzung des Eissportzentrums Erfurt während des öffentlichen Eislaufens als Veranstaltungsort ist unzulässig. Veranstaltungen jeglicher Art bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Veranstalter und ESB.

2. Öffnungszeiten

Ein Besuch des Eissportzentrums Erfurt für Zwecke des öffentlichen Eislaufens ist nur innerhalb der hierfür ausgewiesenen Öffnungszeiten möglich. Diese Zeiten werden jeweils online bekanntgegeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Verweilen auf dem Gelände nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu stellen.

3. Eintrittsregelungen

Die Eintrittskarten werden ausschließlich als E-Tickets verkauft. Das Eissportzentrum darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren, auf Verlangen vorzuzeigen und gegebenenfalls zur Überprüfung durch die Mitarbeiter oder von beauftragten Dienstleistern (Sicherheitspersonal) an diese auszuhändigen. Mit Verlassen des Geländes verlieren Tageskarten ihre Gültigkeit.

Kinder unter 14 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die AGB zu beachten bzw. wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich stets nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des Eissportzentrums aufhalten.

Jahreskarten berechtigen die auf der Karte verzeichnete Person bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums der Karte während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt. Jahreskarten sind nur personengebunden gültig und nicht übertragbar. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Eissportzentrums während des Gültigkeitszeitraumes der Karte. Der Erfurter Sportbetrieb haftet nicht bei Verlust der Karte. Die Haftung bei Schließung aus besonderem Grund ist ebenfalls ausgeschlossen.

Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit. Wir behalten uns die Erstattung einer Strafanzeige sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

E-Tickets können nur für ein bestimmtes Zeitfenster (=Slot) erworben werden. Die aktuell verfügbaren Slots sind im Online-Shop-Kalender dargestellt. Die Auswahl erfolgt durch Anklicken des ausgewählten Zeit- bzw. Nutzungsfensters (Slots). Ein E-Ticket kann nur für einen Slot je Tag bestellt werden und verliert mit Verstreichen dieses Slots seine Gültigkeit. Eine Erstattungsmöglichkeit besteht nicht. Einlass bekommen Sie nur während dieses Slots.

Die Bestellung eines E-Tickets setzt die Registrierung des Bestellers unter Anlage eines Kundenkontos voraus. Eine gastweise Bestellung ohne Registrierung ist nicht möglich. Über jede Transaktion erhält der Kunde eine Bestätigung/Rechnung. Die Bestätigung enthält einen QR-Code der zur Aktivierung des Einlasssystems (Drehkreuz) erforderlich ist, für jeden von der jeweiligen Bestellung erfassten Besucher. Der Erfurter Sportbetrieb haftet nicht bei Verlust oder Missbrauch des E-Tickets.

Die Bezahlung der E-Tickets erfolgt unmittelbar zum Abschluss der Transaktion und ist für den erfolgreichen Vertragsschluss zwingend erforderlich. Zahlbeträge sind sofort nach Vertragsschluss fällig. Der Erfurter Sportbetrieb akzeptiert ausschließlich die im Online-Shop angebotenen Zahlungsarten.

Werden Kontobelastungen nicht eingelöst oder rückgängig gemacht, ist der Erfurter Sportbetrieb berechtigt, die bestellte Leistung zu sperren.

4. Sicherheitshinweise

Halten Sie sich an Absperrungen und betreten Sie keine Grünanlagen! Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die aufgestellten Warnhinweise und Schilder! Das Aufsuchen von Betriebseinrichtungen, Wirtschaftsräumen und Technikbereichen durch betriebsfremde Personen ist untersagt. Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem gesamten Gelände sind unbedingt zu beachten, siehe Hausordnung. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund des Mitführens von Waffen oder gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen oder sonst ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Zutritt zum Gelände verweigert bzw. haben das Gelände zu verlassen. Dasselbe gilt für Personen, denen Hausverbot erteilt worden ist. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

5. Rücksicht und Ordnung

Gem. Hausordnung ist die Mitnahme von Fahrrädern, Laufrädern, Rollschuhen, Inline-Skates usw. innerhalb der Halle zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt. Ebenso ist das Spielen mit Bällen verboten. Es herrscht auf dem gesamten Gelände Rauchverbot. Nutzen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter und vermeiden Sie die Verschmutzung der Besuchertoiletten. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die bereitstehenden Abfallbehältnisse. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sind untersagt. Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

6. Schadensmeldung / Verlust von Gegenständen

Sollten Sie zu Schaden kommen, so melden Sie den Schadensfall vor dem Verlassen des Eissportzentrums dem Personal. Gefundene Sachen sind beim Personal abzugeben. Verlorengegangene Gegenstände können beim Personal oder per E-Mail erfragt werden. Fundsachen sind zu einem zu vereinbarenden Termin persönlich abzuholen, es erfolgt kein Versand.

7. Haftung

Die Besucher benutzen das Eissportzentrum einschließlich seiner Verkehrswege auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des ESB, seine Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in das Eissportzentrum eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Der ESB haftet auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der ESB nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der ESB bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

8. Mitbringen von Tieren

Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.

9. Filmen und Fotografieren

Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken erfolgen. Gewerbliche und kommerzielle Aufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch den Erfurter Sportbetrieb erlaubt und unter: https://erfurtersportbetrieb.de/drehgenehmigung zu beantragen.

10. Werbung, Verkauf und Akquise

Werbung, das entgeltliche oder unentgeltliche Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie die Durchführung von Meinungsumfragen oder Zählungen auf dem Gelände des Eissportzentrums sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Erfurter Sportbetriebes gestattet. Das Auslegen oder die Ausgabe von Informationsmaterial jedweder Art ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Erfurter Sportbetriebes ist verboten. Das Sammeln von Spenden, Musikdarbietungen, die Akquise von Vereinsmitgliedern oder Kunden und politische Veranstaltungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Erfurter Sportbetriebes untersagt. Die Durchführung von landespolitischen oder bundespolitischen Veranstaltungen ist ausgeschlossen.

11. Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Stand: 07.10.2020